Debatten um Urheberrecht, Kunst und Kultur

Nicht nur im Zuge der Proteste gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (vgl. z.B. „Acta, das Netz und die Urheber„), sondern auch rund um eine von mehreren Verwertungsgesellschaften getragene Kampagne mit dem Titel „Kunst hat Recht“ tobt derzeit in Österreich eine heftige Debatte um den Schutz sogenannter „geistiger Eigentumsrechte“ (vgl. „Urheberrecht, Kunst und Kultur“ bzw. „‚Kunst gegen Überwachung‘ gegen ‚Kunst hat Recht‘„).

Gerade im Kontext der zweiten Debatte ist interessant, dass die Konfliktlinien quer durch die Community der Künstlerinnen und Künstler verläuft. Dies wird auch angesichts der Stellungnahme des Kulturrats Österreich deutlich, der sich damit von der Kampagne „Kunst hat Recht“ distanziert und die Frage aufwirft, warum das Urhebervertragsrecht kein Thema ist. Den Grund dafür sieht der Kulturrat darin, dass in den Verwertungsgesellschaften keineswegs nur Urheberinnen und Urheber, sondern auch Verwerter mibestimmen:

„In den Verwertungsgesellschaften sitzen mit einer Ausnahme UrheberInnen und VerwerterInnen – die Ausnahme, die Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden (VDFS), hat die Unterstützung der Kampagne noch vor Beginn eingestellt.“

Zumindest kommt so aber etwas Bewegung in die Debatte rund um das Urheberrecht, dem Kapitel 2 in „Freiheit vor Ort“ sowie Kapitel 7 in „Freie Netze. Freies Wissen.“ gewidmet sind. In letzterem ist das Interview mit Johannes Grenzfurthner vom Wiener KünstlerInnenkollektiv monochrom ganz besonders empfehlenswert. Sein heute noch gültiges Fazit zum Thema Kunst und Urheberrecht:

„Das ist wie beim Hamburger: am wenigsten hat davon die Kuh.“