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Mehr Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

„Freiheit vor Ort“-Mitherausgeber Leonhard Dobusch hat für den deutschen Netzpolitikverein D64 e. V. ein White Paper mit dem Titel „Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Probleme und Potentiale“ (PDF) verfasst. Zwar richtet sich das White Paper vor allem an die deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Schlussfolgerungen sind aber für den ORF völlig dieselben.

Der Abstract liest sich wie folgt:

Einer der größten von der Allgemeinheit finanzierten Produzenten urheberrechtlich geschützter Inhalte in Deutschland ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Dennoch sind, abgesehen von vereinzelten Ausnahmen, die so finanzierten Werke nicht für die Öffentlichkeit frei verfüg- und nutzbar. Eine verstärkte Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würde der Verbreitung der produzierten Inhalte dienen und eine Weiternutzung in den verschiedensten Kontexten vereinfachen – etwa im Bildungsbereich. Hinzu kommt, dass offen lizenzierte Inhalte trotz der Depublizierungspflicht einfacher online verfügbar bleiben. Das vorliegende White Paper behandelt Fragen wie welche Hürden für eine Creative Commons-Nutzung bestehen, für welche Inhalte Creative Commons in Frage kommt und welche Lizenzoptionen dabei gewählt werden sollten. Im Ergebnis könnte der öffentlich-rechtliche Rundfunk  seinen ihm erteilten Auftrag besser erfüllen – die Beitragszahlenden informieren und unterhalten.