Absurditäten des Urheberrechts: Streit um die Bundeshymne  

 _ Mit Hilfe des Urheberrechts soll eine geschlechtergerechte Pop-Fassung der Bundeshymne verboten werden

Die Beispiele für Probleme, Absurditäten und Auswüchse des Urheberrechts sind so zahlreich wie vielfältig. Eine Groteske um die österreichische Bundeshymne reiht sich nun in diese unrühmliche Reihe ein. Für eine Kampagne des Bildungsministeriums hat Popsängerin Christina Stürmer eine musikalisch stark, textlich aber nur leicht abgeänderte Fassung der Bundeshymne aufgenommen.

Orf.at berichtet nun über folgenden Einwände der Rechtsnachfolger und -vertreter sowohl der Textdichterin Paula von Preradovic als auch von Victor Keldorfer und Max Schönherr, die für die Chor- und Orchesterbearbeitung der Hymne verantwortlich zeichneten:

Stürmer singt in ihrer Version von der Heimat „großer Söhne und Töchter“. Diese Textänderung, im Original ist nur von Söhnen die Rede, sei ein „Eingriff in das Persönlichkeitsurheberrecht“, sagte Ulrich Schulenburg, Geschäftsführer des Sessler-Verlags, der die Erben der Textdichterin Paula von Preradovic vertritt.
Zudem hält Schulenburg eine „poppige Version“ der Bundeshymne generell für eine Absurdität: „Das kann nicht im Sinne des Staates sein.“ Der Verlag vertritt auch die Erben von Victor Keldorfer und Max Schönherr, von denen die Chor- und Orchesterbearbeitung der ursprünglich Wolfgang Amadeus Mozart zugeschriebenen Freimaurerkantate stammt.

Unabhängig davon, wie man überhaupt zu Nationalhymnen steht und abgesehen von all den anderen Absurditäten an dieser Geschichte – allen voran dem Umstand, dass hier wirklich gegen die bloße Erwähnung Österreichs „großer Töchter“ gekämpft wird – ist es doch erstaunlich, dass das geltende Urheberrecht hier ins Treffen geführt werden kann.

Und auch wenn im konkreten Fall die Rechtsdurchsetzung mehr als fraglich ist, so zeigt dieser Fall sehr augenscheinlich, welche Einschränkungen und negativen Konsequenzen ein über die Maßen strenges Urheberrecht für eine mehr und mehr auf Remix bestehender Werke fußende Kultur hat. Denn während das Bildungsministerium klarerweise “ etwaigen rechtlichen Schritten vollkommen gelassen gegenüber“ stehen kann, gilt das für Privatpersonen und weniger bekannte KünstlerInnen wohl keinesfalls in gleichem Maße.